Breitensport
Prüfungswesen
Prüfungen
Im Ju-Jutsu wird ein Graduierungssystem verwendet, welches das Fortschreiten eines Sportlers im Laufe seiner Entwicklung dokumentiert. Es wird nach Schülergraden (Kyu) und Meistergraden (DAN) unterschieden. Beginnend mit dem 6. Kyu werden die Schülergrade bis zum 1. Kyu herunter gezählt. Die DAN-Grade werden vom 1. DAN beginnend in aufsteigender Reihenfolge vergeben. Die hohen Anforderungen, die wir an die Anwärter zu DAN-Prüfungen stellen, sind in der Welt der Kampfsportarten einzigartig. Beispielsweise muss der Prüfling zum 1. DAN nachweisen, dass er einen Erste-Hilfe-Lehrgang (mind. 8 Doppelstunden) besucht hat. Außerdem muss er an einem Notwehr-/Nothilfe-Lehrgang teilgenommen haben Zusätzlich gehört der Besuch von mind. 2 Technik-Lehrgängen pro Jahr auf Landes- oder Bundesebene oder an einem Bundesseminar dazu. Dazu muss der Prüfling noch mind. im Besitz einer gültigen Lehreinweisung, einer JuLeiCa oder einer Sportassistenz-Lizenz sein. Und nur volljährige Ju-Jutsuka können bei uns einen Meistergrad erlangen.
Um das Graduierungssystem so gerecht und nachvollziehbar wie möglich zu gestalten, werden zur Vergabe der Graduierungen technische Prüfungen abgehalten. In ganz Deutschland gelten dafür die gleichen Regeln (die Prüfungsordnung des DJJV) und Aufgabenstellungen (das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm des DJJV).
Das Ju-Jutsu-Prüfungsprogramm legt fest, welche Anforderungen ein Prüfling mindestens erfüllen muss. Diese Anforderungen werden in Form praktischer Darstellungen abgefragt. Die Ausbildungsinhalte im Training und auf Lehrgängen sollen jedoch über das reine Prüfungsprogramm hinausgehen.
Alle Technikbezeichnungen im Prüfungsprogramm und während der Prüfungen erfolgen in deutscher Sprache. Die Techniken weichen in ihrer Ausführung zum Teil von den traditionellen Ausführungsformen ab. Dennoch sind deren meist japanische Namen im Prüfungsprogramm zusätzlich aufgeführt. Diese Begriffe dienen lediglich der Information und sollen die Teilnahme der Ju-Jutsuka am internationalen Sportverkehr erleichtern. Sie sind nicht Bestandteil der Technikdefinition und sollen die möglichen Ausführungsformen auch nicht auf die dem japanischen Begriff entsprechenden Techniken einschränken.
Alle Angriffe und die Abwehrhandlungen des Verteidigers sind dynamisch und weitgehend realitätsnah auszuführen. Dabei darf die Gesundheit des Partners nicht beeinträchtigt werden. Mit seinem Erscheinen zur Prüfung dokumentiert der Prüfling, dass er gut vorbereitet sowie frei von Verletzungen oder Krankheit ist (Sonderregelungen für Menschen mit Beeinträchtigungen siehe Prüfungsordnung).
Im Bezirk Weser-Ems wurden in 2011 mehr als 750 Kyu-Prüfungen erfolgreich abgelegt.
Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch allen Beteiligten!
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Detaillierte Informationen erteilen auch gerne:
Heinrich Conrads (Präsident & Prüfreferent des NJJV),
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Thomas te Braake (Prüfreferent im BFVWE),
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