Das Ju-Jutsu Prüfungsprogramm, insbesondere das Kinderprüfungsprogramm, stellt lediglich die an den Prüfling gestellte Mindestanforderung dar. In der rein praktisch ausgelegten Kyu-Prüfung wird der technische Teil in Form praktischer Demonstrationen im Rahmen der Prüfungsordnung dargeboten. Im Kinder- und Jugendbereich werden die Prüfungen in kindgerechter Form abgehalten werden. Hier gibt es unterschiedliche individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Den Entwicklungsstufen im Kindesalter werden dabei besondere Beachtung geschenkt.
Verletzt sich ein Prüfling während der Prüfung (mit oder ohne Fremdverschulden), so entscheidet der Prüfer, ob er die Prüfung zu Ende führt oder nicht. Die Fürsorgepflicht ist hierbei zu beachten.
Für die Kinder-Prüfungen sind die speziellen Prüfungsmarken „Jugend“ und Prüfungsurkunden „Jugend“ zu verwenden.
Die Kinder-Prüfungsordnung und das darin enthaltene Kinder-Prüfungsprogramm gelten für alle Ju-Jutsukas bis einschließlich 14 Jahre. Die Zwischenprüfungen sollen die Kinder auf die Prüfung zum jeweiligen Vollgurt hinführen und motivieren.
Der Vereinstrainer, der die Kinder zur Prüfung vorbereitet hat, gibt dem Prüfer die jeweiligen Techniken vor.
Weitere Informationen erteilt gerne: Thomas te Braake (Prüfungsreferent),
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